Gerade kam im Ticker die Meldung, daß entweder die USA oder Israel eine iranische Entsalzungsanlage angegriffen und außer Betrieb gesetzt haben. Angriffe auf die Trinkwasserversorgung sind Kriegsverbrechen. Sie sind nicht anders zu bewerten, als russische Angriffe auf Wärmekraftwerke in der Ukraine. Werden sie aber.

Zum Vergrößern draufklicken. Quelle: www.n-tv.de Liveticker am 31.03.2026
Es gibt übrigens Veröffentlichungen des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zur völkerrechtlichen Einschätzung der wiederholten Angriffe Israels und der USA auf den Iran und des angriff der USA auf Venezuela. Im Fall des Angriffs auf den Iran im Juni 2025 wird im Fazit folgendes formuliert:
“ 7.4. US-Militäroperation Midnight Hammer
Die US-Militäroperation Midnight Hammer gegen iranische Atomanlagen lässt sich – entgegen
dem amerikanischen Rechtfertigungsnarrativ – nicht auf das Recht auf kollektive Selbstverteidi-
gung nach Art. 51 VN-Charta stützen. Dazu müsste die israelische Militäroperation Rising Lion,
zu deren Unterstützung die US-Militärschläge gegen den Iran erfolgt sind, aber selbst völker-
rechtskonform und vom Selbstverteidigungsrecht gedeckt gewesen sein. Daran bestehen jedoch
– wie bereits ausgeführt – erhebliche Zweifel.”
Vollständig zu finden unter: https://www.bundestag.de/resource/blob/1098542/WD-2-029-25.pdf
Hinsichtlich Israels sind sich die Wissenschaftler offensichtlich nicht ganz einig, aber sie haben erhebliche Zweifel.
Zum US-Angriff auf Venezuela scheint es jedoch keine Zweifel zu geben. Hier bringen sie es gleich am Anfang auf den Punkt:
“Selten ist ein Sachverhalt in völkerrechtlicher Hinsicht sowohl in der deutschen als auch in der
internationalen Völkerrechtslehre so eindeutig verurteilt worden wie die US-Operation „Abso-
lute Resolve“ in Venezuela. “
Anschließend nehmen sie die Argumente der USA auseinander. Zu finden hier: https://www.bundestag.de/resource/blob/1143098/WD-2-001-26.pdf
Und natürlich fehlt auch der aktuelle, inzwischen seit einem Monat laufende Angriff auf den Iran nicht. In dieser Abhandlung untersuchen sie die möglichen Folgen von Unterstützungstaten eines völkerrechtswidrigen Angriffs. Z.B. die Bereitstellung von Militäbasen, von denen aus Angriffshandlungen durchgeführt oder vorbereitet werden. Wie sich der Ein oder Andere sicher erinnern kann, gab es zu Zeiten des letzten US-Angriffs auf den Irak (übrigens auch völkerrechtswidrig) Berichte, nach denen die extraordinary Renditions über die US-Militärbasis Ramstein durchgeführt wurden. Ja, es geht um die Hüterin der Moral, um die Verfechterin der Gerechtigkeit im Völkerrecht, um die Bundesrepublik Deutschland. Hierzu stellen sie einleitend erst einmal fest:
“Nach herrschender Ansicht stellen die US-amerikanischen (und israelischen) Angriffe einen völ-
kerrechtswidrigen Verstoß gegen das in Art. 2 Abs. 4 VN-Charta niedergelegte Gewaltverbot dar,
da sie weder vom Recht der Selbstverteidigung gedeckt sind noch vom VN-Sicherheitsrat gem.
Art. 42 VN-Charta autorisiert wurden.”
Um dann weiter zu erläutern:
“Wird Deutschlands Staatenverantwortlichkeit im vorliegenden Zusammenhang bejaht, so
kommen unter den Formen der Wiedergutmachung nach Art. 34 der ILC-Artikelentwürfe
insbesondere finanzieller Schadensersatz (Art. 36 der ILC-Artikelentwürfe) und Genugtu-
ung (Art. 37 der ILC-Artikelentwürfe) in Betracht. Die Genugtuung kann gem. Art. 37 Abs.
2 der ILC-Artikelentwürfe ‚in einer Anerkennung der Verletzung, einer Erklärung des Be-
dauerns, einer formalen Entschuldigung oder in einer anderen angemessenen Vorgehens-
weise bestehen‘.”
In Gänze hier: https://www.bundestag.de/resource/blob/1161060/EU-6-030-26.pdf
Ich sehe schon, wie der oder die dann amtierende Bundeskanzler/in sich beim Ayatollah entschuldigt. Und unter Schaden vom deutschen Volk abwehren, verstehe ich etwas anderes.
Was wir aus dem Völkerrecht machen, ist Völkerball. Der stärkste und schnellste schießt alle anderen ab. In jedem Fall steht es im Spiel Russland vs. USA seit 2020 1 zu 3 für die größte und älteste Demokratie der Welt. Die USA liegen in Führung.
Ich frage mich nur, warum die Bundesregierung ihnen das nicht offiziell zugesteht. Der Präsident der USA ist immer dafür zu haben, der Bessere zu sein. Kann doch eigentlich kein Problem sein.